EULA

Endbenutzerlizenzvertrag – End User License Agreement (EULA) –  für die Nutzung der Software EXOKNOX free

Dieser Endbenutzerlizenzvertrag (End User License Agreement, „EULA“) ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen dem Unternehmen, welches die Software nutzen will, („Kunde“) und der EXOKNOX GmbH („EXOKNOX“) mit Sitz in der Waldburgstraße 17/19, 70563 Stuttgart für das Produkt „EXOKNOX free“, welches Software und die dazugehörige Dokumentation umfasst (nachfolgend „Software“). Bitte lesen Sie diese EULA sorgfältig durch, bevor Sie die Software installieren.

1. Vertragsschluss

1.1
Der Vertrag kommt wie folgt zustande: Indem der Kunde im Rahmen der Registrierung bestätigt, die Lizenzbedingungen und Leistungsbeschreibung zur Kenntnis genommen zu haben, erklärt er sich mit den Bestimmungen dieser EULA einverstanden. Anschließend erhält der Kunde eine Registrierungsbestätigung per E-Mail. Diese Registrierungsbestätigung bestätigt lediglich, dass die Registrierung erfolgt ist und führt noch nicht zum Vertragsschluss. Um den Bestellvorgang abzuschließen, muss der Kunde seine Kontaktdaten über einen Bestätigungs-Button in der Registrierungsbestätigung noch einmal gesondert bestätigen. Hierdurch gibt der Kunde ein rechtsverbindliches Angebot an EXOKNOX ab. Durch die anschließende Übermittlung des Download-Links zu EXOKNOX free nimmt EXOKNOX das Angebot an. Entsprechendes gilt, wenn EXOKNOX gemäß der Ziff. 2 Nr. 4 dem Kunden anstelle eines Download-Links die Software auf einem separatem Speichermedium zur Verfügung stellt; in diesem Fall nimmt EXOKNOX das Angebot mit Überlassung des Speichermediums an.

1.2
Der Vertrag richtet sich ausschließlich an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer). Der Vertrag richtet sich nicht an Verbraucher.

1.3
Mit der Durchführung des Registrierungsprozesses sowie der gesonderten Bestätigung per Bestätigungs-Button nach Abs. 1 versichert die für den Kunden handelnde Person, diesen Vertrag für den Kunden rechtsverbindlich abschließen zu können.

2. Software

2.1
EXOKNOX stellt die Software in der Version „EXOKNOX free“ kostenfrei bereit. Die Software darf nur nach Maßgabe dieser EULA verwendet werden.

2.2
Die Beschaffenheit der Software, einschließlich Funktionalität und Kompatibilität sowie die freigegebenen Einsatzumgebungen ergeben sich abschließend aus der Leistungsbeschreibung. Soweit in der Leistungsbeschreibung keine Beschaffenheit vereinbart ist, gilt eine solche auch nicht als vereinbart.

2.3
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die in der Leistungsbeschreibung benannten Systemvoraussetzungen geschaffen werden.

2.4
EXOKNOX stellt die Software grundsätzlich zum Download zur Verfügung. EXOKNOX kann die Software auf Wunsch des Kunden nach eigenem Ermessen auch auf einem separaten Speichermedium zur Verfügung stellen.

3. Lizenzrechtliche Bestimmungen

3.1 Urheberrechte und sonstige geistige Eigentumsrechte
Alle Rechte, insbesondere Urheberrechte und andere geistige Eigentumsrechte an der Software verbleiben ausschließlich bei EXOKNOX, mit Ausnahme derjenigen Rechte, die EXOKNOX dem Kunden durch diesen Vertrag ausdrücklich gewährt.

3.2 Nutzungsrecht

3.2 (1)
Nutzer ist eine natürliche Person, die die Software im Unternehmen des Kunden oder eines mit diesem gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens nutzt. Als Nutzer gelten auch maschinelle Nutzer.

3.2 (2)
EXOKNOX räumt dem Kunden das einfache, nicht-ausschließliche, widerrufliche Recht ein, die Software auf einem oder mehreren Geräten im Unternehmen des Kunden oder eines mit diesem gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens zu installieren und für die vereinbarte Nutzungsdauer ablaufen zu lassen. Die Software darf innerhalb des Unternehmens des Kunden durch mehrere Nutzer verwendet werden.

3.2 (3)
Eine private Nutzung der Software ist nicht erlaubt. Die Software darf ausschließlich im Rahmen der Ausübung der gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit des Kunden genutzt werden.

3.2 (4)
Der Kunde darf die Software weltweit, mit Ausnahme der folgenden Länder nutzen: USA, Kanada, Russland, China, Iran, Nordkorea.

3.3 Vervielfältigung der Software
Über die vorstehend gewährten Nutzungsrechte hinaus ist der Kunde nur unter den Voraussetzungen des § 69 d Abs. 1 UrhG zur Vervielfältigung der Software berechtigt. Sonstige Vervielfältigungen sind unzulässig.

3.4 Bearbeitung der Software; Dekompilierung

3.4 (1)
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu bearbeiten oder zu dekompilieren, es sei denn, diese Rechte stehen ihm kraft Gesetzes zwingend zu. In diesem Fall darf der Kunde keine Dritten mit den dafür erforderlichen Maßnahmen beauftragen, die Wettbewerber von EXOKNOX sind, sofern er nicht nachweist, dass die Gefahr der Preisgabe wichtiger Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von EXOKNOX (insbesondere von Funktionen und Design der Software) ausgeschlossen ist.

3.4 (2)
Die Dekompilierung der Software ist nur zulässig, wenn die in § 69 e Abs. 1 UrhG genannten Voraussetzungen und Bedingungen vorliegen. Die hierdurch gewonnenen Informationen dürfen nicht entgegen den Maßgaben von § 69 e Abs. 2 UrhG verwendet bzw. weitergegeben werden. Vor einer solchen Dekompilierung hat der Kunde EXOKNOX schriftlich aufzufordern, ihm die benötigten Informationen zur Verfügung zu stellen.

3.5 Schutzvermerke
Kennzeichnungen der Software, insbesondere Urheberrechtsvermerke, Marken, Seriennummern oder ähnliches, dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.

3.6 Überlassung der Software an Dritte

3.6 (1)
Der Kunde ist ohne vorherige Zustimmung von EXOKNOX nicht berechtigt, die Software Dritten zu überlassen, insbesondere auch nicht, diese zu veräußern oder zu vermieten.

3.6 (2)
Der Kunde ist jedoch berechtigt, die Software Nutzern in dem Unternehmen des Kunden sowie Nutzern in verbundenen Unternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG zur Verfügung zu stellen.

3.7 Dauer des Nutzungsrechts

3.7 (1)
Die zulässige Nutzungsdauer ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Sie beträgt grundsätzlich zwölf (12) Monate, es sei denn, zwischen dem Kunden und EXOKNOX wird etwas anderes vereinbart. Mit Ablauf der Nutzungsdauer erlischt das Nutzungsrecht des Kunden.

3.7 (2)
EXOKNOX ist berechtigt, diesen Vertrag vor Ablauf der Nutzungsdauer aus wichtigem Grund zu kündigen, ohne eine Kündigungsfrist einhalten zu müssen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn EXOKNOX unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Nutzungsdauer nicht zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn der Kunde gegen die Bedingungen dieser Endnutzerlizenzbedingungen, insbesondere gegen die Ziffer 3.2 (4) oder gegen die Ziffer 3.6, verstößt.

3.7 (3)
Bei Beendigung der Nutzungsdauer hat der Kunde die Nutzung der Software einzustellen, die Software (und jegliche Kopien) zu deinstallieren sowie die Installationsdateien zu löschen, vorbehaltlich der Daten, die Gegenstand gesetzlicher Aufbewahrungspflichten sind oder vom Kunden generiert wurden und daher diesem zustehen.

3.7 (4)
Möchte der Kunde die Software nach Ablauf der Nutzungsdauer weiterverwenden, muss es diese erneut von EXOKNOX beziehen, einen neuen Nutzungsvertrag abschließen und die Software erneut installieren.

4. Einsatz von Software Dritter

Um die Software nutzen zu können, müssen Komponenten installiert werden, die unter einer freien Lizenz (Open Source Lizenz) stehen. Die Bedingungen der gültigen Open-Source Lizenzen gelten für die Open-Source Komponenten vorrangig zu den Bedingungen dieser EULA. Diese Bedingungen werden dem Kunden von EXOKNOX auf Aufforderung des Kunden hin zur Verfügung gestellt. Sie sind zudem als elektronische Textdateien der Software beigefügt und können (nach Installation) innerhalb der Software angezeigt werden.

5. Support/Wartung

5.1
Da EXOKNOX die Software kostenfrei überlässt, stellt EXOKNOX weder Wartungs- noch Supportleistungen bereit.

5.2
EXOKNOX ist nicht verpflichtet, die Software weiterzuentwickeln oder Weiterentwicklungen dem Kunden zur Verfügung zu stellen. EXOKNOX kann Weiterentwicklungen als neue Versionen veröffentlichen und dem Kunden zum Download zur Verfügung stellen; ein Anspruch des Kunden hierauf besteht nicht. Es obliegt dem Kunden, sich regelmäßig darüber zu informieren, ob neue Versionen für die Software verfügbar sind.

5.3
Der Kunde entscheidet selbst darüber, ob er eine neue Version nutzen oder auf eine solche Nutzung verzichten will. Hat EXOKNOX eine neue Version (auch) zu dem Zweck erstellt, erkannte Sach- und Rechtsmängel der Software zu beseitigen, und verzichtet der Kunde auf die Installation der neuen Version und nutzt die Software weiter, so hat er keinerlei Ansprüche im Zusammenhang mit den durch das Update zu beseitigenden Mängeln.

6. Haftung und Verjährung

6.1 Gesetzliche Haftung

6.1 (1)
Für die Haftung der Parteien gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend nicht anders bestimmt.

6.1 (2)
Soweit die Haftung von EXOKNOX nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von EXOKNOX.

6.2 Unbeschränkte Haftung
EXOKNOX haftet unabhängig vom Rechtsgrund unbeschränkt für Schäden und Aufwendungen, die

  • durch die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • vorsätzlich oder grob fahrlässig,
  • durch arglistig verschwiegene Rechts- oder Sachmängel der Software verursacht wurden,
  • für die EXOKNOK eine Garantie übernommen hat oder
  • soweit eine zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz besteht.

6.3 Haftungsausschluss
Im Übrigen ist eine Haftung von EXOKNOX ausgeschlossen.

6.4 Verjährung

6.4 (1)
Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche beträgt ein (1) Jahr, mit Ausnahme von

  • Ansprüchen, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen,
  • Schadenersatzansprüchen, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen,
  • Ansprüchen, die durch arglistig verschwiegene Rechts- oder Sachmängel der Software verursacht wurden,
  • Ansprüchen aus einer von EXOKNOX übernommenen Garantie und
  • Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

In den vorgenannten Fällen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

6.4 (2)
Die Verjährungsfrist beginnt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

7. Verschiedenes

7.1 Vertraulichkeit und Schutz der Daten des Kunden

7.1 (1)
Soweit nicht anders vorgesehen, sind sämtliche als vertraulich gekennzeichnete oder nach den sonstigen Umständen als solche erkennbaren Informationen, die die Parteien im Zusammenhang mit der Nutzung der Software miteinander austauschen, als vertraulich zu behandeln und durch angemessene Schutzmaßnahmen zu sichern. Während der Dauer des Vertrags sowie für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach Beendigung der vertraglichen Beziehungen werden die Parteien diese Informationen geheim halten und sie, soweit nicht für die Geschäftsbeziehung geboten, weder aufzeichnen noch weitergeben, nutzen, verwerten oder Dritten zugänglich machen.

7.1 (2)
Als vertrauliche Information(en) in diesem Sinne gelten unabhängig von dem Medium, in dem sie enthalten sind, insbesondere Informationen zu der Software und den Vertragsbeziehungen der Parteien.

7.1 (3)
Diese vertraulichen Informationen waren bisher weder insgesamt noch in ihren Einzelheiten bekannt oder ohne weiteres zugänglich. Deshalb sind sie von wirtschaftlichem Wert und es besteht ein berechtigtes Interesse an ihrer Geheimhaltung. Die vertraulichen Informationen sind seitens des jeweiligen Inhabers und des Empfängers durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen geschützt.

7.1 (4)
Die Geheimhaltungsverpflichtung entfällt, soweit die Informationen der empfangenden Partei nachweislich bereits vor Aufnahme der Vertragsbeziehung bekannt oder vor der Aufnahme der Vertragsbeziehung allgemein bekannt oder allgemein zugänglich waren oder ohne Verschulden der empfangenden Partei allgemein bekannt oder zugänglich werden. Die Beweislast herfür trägt die empfangende Partei.

7.1 (5)
Gesetzliche und behördliche Offenbarungspflichten bleiben unberührt. Vertrauliche Informationen beider Parteien dürfen im Übrigen nur nach ausdrücklicher Einwilligung der anderen Partei an Dritte übermittelt werden.

7.1 (6)
Im Sinne dieser Vertraulichkeitsvereinbarung sind auch solche Informationen als vertrauliche Informationen zu schützen, die nicht unter das Geschäftsgeheimnisschutzgesetz fallen.

7.1 (7)
EXOKNOX ist bekannt, dass die Software mit vertraulichen Daten des Kunden arbeitet. Solche vertraulichen Daten werden über die Software weder an EXOKNOX noch an Dritte übermittelt. Soweit Daten im Rahmen der Installation oder der Wartung ausgetauscht werden müssen, geschieht dies seitens des Kunden im Wege einer aktiven Übermittlung der Daten an EXOKNOX.

7.2 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser EULA und ihrer einzelnen Teile unwirksam, nicht durchsetzbar sein oder werden oder Lücken enthalten, so bleiben die übrigen Regelungen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmungen durch solche wirksamen Regelungen zu ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck sowie dem Willen der Parteien bei Vertragsschluss am nächsten kommen.

7.3 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

7.3 (1)
Sollte sich eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermeiden lassen, vereinbaren die Parteien als ausschließlichen Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser EULA den Sitz von EXOKNOX. EXOKNOX ist auch zur Klageerhebung am Sitz des Kunden sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt.

7.3 (2)
Das Rechtsverhältnis unterliegt dem deutschen Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsregelungen des deutschen internationalen Privatrechts.